Aus dem Amtsgericht: Zuschlagen? „Wenn mich was ärgert, dann ja“

25.03.2015 Göttinger Tageblatt

bnr6_logoEr ist bekennender Neonazi. Der Hitlergruß in Wort und Geste, den er am turbulenten Ende einer promillehaltigen Nacht in aller Öffentlichkeit erstattete, tut ihm keineswegs leid. Selbst für das, was danach geschah, findet er kein Wort der Entschuldigung. Verstockt sitzt er da – mit kahlgeschorenem Kopf und in Tarnjacke.

Sein Opfer: Ein junger Bundeswehrsoldat, mit Freunden am frühen Morgen gerade aus der Tanzbar Tiffany in Northeim gekommen, hat den verbotenen Ruf des Angeklagten gehört: „Heil Hitler!“ „Hey, las das mal sein“, will er ihn aufgefordert haben. Und noch einmal: „Hör auf damit!“ Danach soll der 20-jährige Rechtsradikale noch etwas gepöbelt haben, dann aber bat er scheinheilig um eine Zigarette. Und der Unteroffiziersanwärter schenkte ihm eine, gab ihm sogar Feuer, ehe ihn die Faust des Neonazis im Gesicht traf und ihm dabei die Brille zerschlagen wurde.

Eine junge Frau, die daraufhin eingreifen wollte, wurde von dem Rechten umgeschubst. Deren Freund erst überwältigte den Angreifer und rang mit ihm, bis die Polizei da war. Das alles gibt der 20-Jährige auch zu: „Stimmt schon so, wie es da drin steht“, sagt er zur Anklage vor dem Jugendrichter. „Wie kommt‘s?“ will Richter Sönke Andresen wissen. „Gute Frage – Kurzschlussreaktion.“ Ob er noch immer rechtsradikal sei? „Ja!“ Und der Alkohol? Immerhin hatte er 1,96 Promille im Blut. „Man trinkt halt gern“, lautet die Antwort.

Dann der entscheidende Dialog: Warum er denn so gewaltbereit sei und gleich zuschlage? „Wenn mich was ärgert, dann ja.“ „Das akzeptiert unsere Gesellschaft aber nicht“, klärt ihn der Staatsanwalt auf. Und es habe hier doch gar keinen Grund gegeben. Das sieht der Angeklagte anders. „Aber was hat Sie denn genervt?“ fragt Andresen. „Sie haben doch sogar noch eine Zigarette gekriegt. Sie schlagen also immer dann zu, wenn Ihnen danach ist?“ „Wenn Sie das meinen…“
Jetzt folgt der Jugendgrichtshelfer: Der Heranwachsende ist einschlägig vorbestraft, habe soziales Trainig oder Gespräche bisher „absolut verweigert“, habe zwar keinen Schulabschluss, jetzt aber immerhin eine Arbeit. Jugendrecht sei noch angemessen, auch wenn er in sechs Wochen erwachsen ist.

Dem  folgt das Gericht. Wer sich so benimmt, wer vollkommen grundlos zuschlägt, obwohl sich die Beteiligten „vorbildlich deeskalierend“ verhalten haben, der sei „eindeutig reifeverzögert“. Der Jugendrichter verurteilt den 20-Jährigen wegen Körperverletzung und Verwendens verfassungswidriger Zeichen zu 500 Euro Schadensersatz (die Brille) für das eine Opfer, 300 Euro Schmerzensgeld für das andere Opfer und noch einmal 300 Euro Buße für die Opferhilfe. „Wer sich verhält wie Sie, ist schlicht unreif. Aber in sechs Wochen gelten Sie als Erwachsener. Dann kommen Sie nie mehr so billig davon.“